Ursula Apolloner

Psychotherapie

Psychotherapie umfasst verschiedene therapeutische Methoden, die ohne Einsatz medikamentöser Mittel auf die Behandlung psychischer und psychosomatischer Krankheiten, Leidenszustände und Verhaltensstörungen zielen. In Österreich sind Ausbildung und Berufsberechtigung im Sinne des geltenden Psychotherapiegesetzes (Bundesgesetzblatt Nr.361/1990) geregelt und verschiedene Methoden, wie das Psychodrama, sind durch die Anerkennung des Bundesministeriums approbiert.

Durch Gespräche und gezielte Übungen wird versucht, psychische und psychosomatische Leidenszustände zu lindern, akute Krisen, bedrohliche Lebensumstände, zwischenmenschliche Konflikte zu bewältigen und die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Die Beziehung zwischen TherapeutIn und KlientIn, Sympathie und Vertrauen sind wichtige Kriterien für die Entscheidung zu einer Psychotherapie. Jede Psychotherapie wird bei jedem Menschen anders ablaufen und ist von verschiedenen Faktoren bzw. dem Leidensdruck oder der psychischen Erkrankung abhängig. Daher ist ein persönliches Erstgespräch notwendig, um Rahmenbedingungen wie Häufigkeiten der Sitzungen, Dauer der Therapie, Methode, Setting, Honorar oder Kostenzuschüsse durch die Behörden abzuklären.

Nähere Informationen zum Thema Psychodrama- Einzel- und Gruppenpsychotherapie erhalten Sie persönlich bei mir. Zum Thema Psychotherapie im Allgemeinen können Sie sich bei folgenden Stellen informieren:

Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie ÖBVP: www.psychotherapie.at
Netzwerk für Psychotherapie Steiermark: www.psyc hotherapie-steiermark.net
Steirischer Landesverband für Psychotherapie STLP: www.stlp.at
Österreichischer Arbeitskreis für Gruppentherapie und Gruppendynamik: www.oeagg.at
Fachsektion Psychodrama: www.psychodrama-austria.at

Kosten

Die Kosten für eine Einzel-, Gruppen- und Paartherapie sind unterschiedlich und werden im Erstgespräch vereinbart. Alle Beträge sind umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG. Paartherapie ist keine Krankenbehandlung und eine Teilrefundierung durch die Krankenversicherungen ist daher nicht möglich.

Verrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen

Ich bin seit 2010 in die Liste der PsychotherapeutInnen des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen. Es besteht daher die Möglichkeit einer Teilrefundierung Ihrer Kosten durch Ihre Krankenversicherung. Grundvoraussetzung für diesen Kostenzuschuss, ist eine Kostenbeteiligung des Sozial- und Krankenversicherungsträgers ( öGK, BVAEB, SVS, SVA usw.) nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung. Detaillierte Informationen und alle Formulare erhalten Sie persönlich bei mir oder bei der österreichische Gesundheitskasse, Hotline 05 0766-.

österreichische Gesundheitskasse (öGK): www.gesundheitskasse.at
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahner (BVAEB): www.bvaeb.at
Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA): esv-sva.sozvers.at

Verrechnung mit den privaten Krankenkassen

Private Krankenversicherungen leisten je nach Vertragsbedingungen einen Zuschuss zu Ihren Kosten. Für detaillierte Auskünfte setzen Sie sich bitte mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung.

Verrechnung mit der Jugendwohlfahrt Steiermark

Ein Kostenzuschuss über die zuständige Jugendwohlfahrt ist für Kinder und Jugendliche neben der Teilrefundierung durch die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Weitere Auskünfte und die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie persönlich bei mir oder bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft.

Sozialserver Land Steiermark: www.soziales.steiermark.at

Voll finanzierte Kassenplätze

Für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern- und Jugendlichen und Erwachsenen steht ein bestimmtes Kontingent von Behandlungseinheiten zur Verfügung.

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